Wenn in einer Studie gefragt wird, ob Freiheit wichtiger ist als Gleichheit, bleibt den Befragten ja nichts anderes übrig, als sich gegen einen der vorgeschlagenen Werte zu entscheiden. Genau dies ist im Thüringen-Monitor geschehen – und genau dies ist völliger Unsinn. Noch abstruser wird es, wenn aus dieser vorgeblichen Alternative der Schluss gezogen wird, es gäbe „Freiheits-Verächter".
Wenn man aber – wie Grundgesetz, Thüringer Verfassung und der UNO-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – feststellt, dass das eine nicht ohne das andere zu haben ist, stellt man den Menschen auch keine falschen Fragen.
Im Grundgesetz wird im Art. 20 Deutschland als „demokratischer und sozialer Bundesstaat“ definiert, in der Präambel ist nachzulesen, dass sich die Thüringer Bevölkerung die Verfassung gegeben hat, „in dem Willen, Freiheit und Würde des Einzelnen zu achten (und) das Gemeinschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu ordnen“ und in einer Erklärung zum UNO-Pakt wird festgestellt, dass die Wahrnehmung von politischen Rechten von ihrer sozialen Absicherung abhängt.
So kann auch nicht davon gesprochen werden, dass diejenigen, die sich mehr Gleichheit oder Sicherheit wünschen – also häufig diejenigen, die unter zunehmender Ungleichheit und Unsicherheit leiden – sogenannte „Verächter“ der Freiheit wären. Anders gefragt würden sich wohl wenige Menschen Mauer, Stasi, Reiseverbote und sonstige Einschränkungen persönlicher Freiheiten zurückwünschen.
Wie unsinnig diese Art zu fragen ist, zeigt sich auch im Sozialreport 50+ der Volkssolidarität aus diesem Jahr, in dem ebenfalls Wertepräferenzen abgefragt werden. Hier ist nachzulesen, dass: „die Bürger der neuen Bundesländer vor allem soziale Sicherheit, Gerechtigkeit und Freiheit in ihrem Leben für >sehr wichtig/wichtig< halten. Solidarität und Gleichheit nehmen – im Vergleich dazu – einen nachrangigen Platz ein.“ An anderer Stelle wird noch einmal darauf verwiesen, dass es sich hier nicht um Gegensätze handelt: „Hervorzuheben ist jedoch auch, dass Ostdeutsche die Freiheit der Gerechtigkeit oder sozialen Sicherheit nicht gegenüberstellen, ebenso wenig wie sie ein >anstelle von< akzeptieren. Es gibt keine soziale Sicherheit ohne Freiheit, das belegen die Erfahrungen der DDR. Es gibt aber auch keine Freiheit ohne soziale Sicherheit und Gerechtigkeit.“
Wenn aber schon die Grundfragestellung falsch ist, kann daraus auch nicht der Schluss gezogen werden, die Haushaltsgestaltung könnte auf einem Entweder-Oder basieren. Sicher: viele Thüringerinnen und Thüringer wollen keine weiteren Schulden machen und setzen sich für Einsparungen ein. Aber dort, wo es um soziale Gerechtigkeit und Bereitstellung gleicher Lebenschancen geht wie bei der Ausstattung von Kitas und Schulen, sprechen sich über 90 Prozent gegen Kürzungen aus.
Sie stimmen wohl eher mit dem in der Thüringer Verfassung formulierten Sozialstaatsgebot überein. demzufolge das Parlament die Pflicht hat, auch und gerade mittels der Haushaltsgestaltung für mehr soziale Gerechtigkeit und die Verbesserung der Chancengleichheit zu sorgen. Hier nur ein Beispiel: Ein Kind, das in einer bildungsfernen Familie aufwächst, wird nicht die Freiheit haben, sich später für den Beruf seiner Wahl zu entscheiden, wenn seine Bildungschancen nicht über ein gutes Schulsystem verbessert werden. Ähnliches gilt für viele Aspekte des gesellschaftlichen Ausgleiches, die nicht zur Gleichschaltung der Menschen führen, sondern lediglich zur Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten.
Anstatt sich aus der Gestaltung der Gesellschaft herauszuziehen, sich die Rahmenbedingungen durch Banken und Finanzmärkte diktieren zu lassen und weiterhin auf dem Rücken der Schwachen zu sparen, müssen wir viel stärker wieder zum Primat der Politik zurückkehren. Es gilt, die Gestaltungsräume für den Sozialstaat zurückzugewinnen. Anstatt uns weiterhin vermeintlichen Sachzwängen zu beugen, müssen wir feststellen, dass dies Demokratie und Politik zerstört. Freiheit kann aber nur dort gelebt werden, wo sie auch die Freiheit der Schwachen meint und sich nicht länger an der Umverteilung von unten nach oben beteiligt.
Hierfür gibt es in den vergangenen Jahren zahlreiche Beispiele. Im Sparpaket vom November vergangenen Jahres werden Menschen im Hartz IV-Bezug 30,3Mrd. über 6 Jahre gestrichen, um anschließend wesentlich weniger Geld ins Bildungspaket zu geben. Auch die Umstellung vom Erziehungsgeld auf das Elterngeld hat von vorne herein Geringverdiener und Arbeitslose benachteiligt, und ihnen dann – dem Zynismus sind keine Grenzen gesetzt – auch die Grundunterstützung noch zu streichen.
Dies darf Politik nicht weiter betreiben, will sie nicht den sozialen Zusammenhalt in dieser Gesellschaft gänzlich gefährden. Zustände wie in Lateinamerika, in denen sich die Reichen mit Stacheldraht und Überwachungskameras vor der verarmten Bevölkerung schützen, sollten keine Zukunftsperspektive für Deutschland werden (Gabi Ohler).